"NICH MIT MI! IK BÜN PLIETSCH UN ROP DE 110" - mit dieser Präventionskampagne warnt die Polizeiinspektion Verden/Osterholz gemeinsam mit örtlichen Anbietern des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vor Betrügereien
Pressemitteilung vom 06.04.2023
Wer kürzlich mit dem Bus in den Landkreisen Verden oder Osterholz unterwegs gewesen ist, dürfte schon die Plakate in den Aushängen bemerkte haben: "NICH MIT MI! IK BÜN PLIETSCH UN ROP DE 110" heißt es. Mit diesen Plakaten möchte die Polizeiinspektion Verden/Osterholz vor allem im ÖPNV vor typischen Betrugsphänomenen am Telefon warnen: Falscher Polizeibeamter, Enkeltrick, Schockanrufe und auch Betrügereien über Messenger-Dienste oder SMS stellen im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Verden/Osterholz aktuelle Phänomene dar. Im Fokus der Täter stehen insbesondere ältere Menschen. Die Plakate gibt es nicht nur "op platt" - sondern auch auf Hochdeutsch.
Kriminalhauptkommissar Joachim Kopietz zeigt sich erfreut über die rege Beteiligung der Anbieter im ÖPNV: "Wir freuen uns, dass die Präventionskampagne auf so eine breite Zustimmung trifft. Selbst Fahrgäste, die auch nur eine Station mitfahren, werden auf die Plakate aufmerksam. So können wir ganz viele Menschen erreichen und vor diesen perfiden Maschen warnen und wollen auch demnächst auf andere Branchen zugehen." Bereits in Frisörbetrieben und einer Vielzahl an Einzelhandelsgeschäften sind die Plakate ausgehängt.
An der Kampagne beteiligten sich "AllerBus" aus Verden, "Reisedienst Von Rahden" aus Schwanewede und sämtliche Bürgerbus-Vereine "BürgerBus" in den Landkreisen Verden und Osterholz. Der "Pro Bürgerbus e.V." unterstützt ebenfalls die Kampagne.
Auch in vielen Läden und Einzelhändlern in den Landkreisen Verden und Osterholz hängen bereits solche Plakate. Interessierte können Plakate bei Joachim Kopietz erhalten. Joachim Kopietz steht als Beauftragter für Kriminalprävention der Polizeiinspektion Verden/Osterholz mit einer kostenlosen Beratung, wie man sich vor derartigen und anderen Kriminalitätsphänomenen schützen kann, zur Seite und ist unter 04231/806-108 erreichbar. Er stellt weiterhin heraus: "Niemand muss sich schämen, von Tätern getäuscht und von dieser Masche Betroffenen zu sein. Wichtig ist es in jedem Fall, der Familie oder anderen nahestehenden Personen anzuvertrauen und in jedem Fall eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Nur so können wir helfen! Gerade, wenn es um die Aufarbeitung oder Verarbeitung des Erlebten geht, können sich Betroffene auch an Opferhilfeeinrichtungen wenden!".
Wie man sich schützen kann:
Falscher Polizeibeamter
Die Täter versuchen die Geschädigten unter verschiedenen Vorwänden am Telefon zu veranlassen, Geld- oder Wertgegenstände aus dem Haus oder von der Bank an die Täter herauszugeben und geben sich dabei als Polizeibeamte aus. Beispielsweise wird behauptet, dass das Geld auf der Bank nicht mehr sicher sei. Und auch nicht im Hause, da beispielsweise Einbrecherbanden unterwegs seien. Weitere Vorwände sind unter anderem, dass Geld oder Wertgegenstände auf Spuren untersucht werden müssten.
Auch behaupten die Täter, bei den Bank seien Mittäter angestellt, der Teil der Bande sei. Aufgrund angeblicher Spezialoperationen dürfe man auch nicht die örtliche Polizei informieren oder andere einweihen. Die Täter wollen den Kontakt der Betroffenen nach zu anderen Personen oder der Polizei nach außen um jeden Preis vermeiden.
Schockanrufe und Enkel-Trick
Bei "Schockanrufen" konfrontieren die Täter die Geschädigten mit schlimmen Vorfällen, die sich angeblich ereignet hätten, wie beispielsweise ein schwerer Verkehrsunfall oder Tod eines Nahestehenden. Auch damit verbunden werden angeblich erforderliche Geldforderungen geltend gemacht.
Die Täter bedienen sich dabei speziellen technischen Mitteln, die bei einem Anruf die 110 oder die Telefonnummer der örtlichen Polizeidienststelle erscheinen lässt. Auch geben sich dabei die Täterinnen oder Täter als enge Angehörige, wie Enkel oder Kinder der Betroffenen aus. Mit den Worten "Rate mal, wer hier sprichst", versuchen mitunter die Täter erstmal die Namen der Angehörigen zu erfahren, als die man sich dann ausgeben will. Wie auch bei den "Schockanrufen", stellen die Täter die Lage äußerst dringlich dar und versuchen so, die Betroffenen unter Druck zu setzen und die Betroffenen dazu bewegen, Geld oder andere Wertgegenstände herauszurücken.
Auch Kontaktaufnahme via Messenger-Dienst oder SMS
Auch versuchen Täter, Betroffene über Messenger-Dienste oder SMS zu kontaktieren. So geben sie sich beispielsweise als Sohn oder die Tochter der Betroffenen aus und spielen auch hier den Betroffenen Vorwände vor, um sie um ihr Geld zu bringen. Typische Vorwände sind kurzfristige Geldnot, um das Auto nach einem Verkehrsunfall zu reparieren oder man benötige Geld, um das neue Handy zu bezahlen - das alte Handy sei kaputtgegangen oder man hätte den Handyvertrag gewechselt.
Wie man sich schützen kann
Die Polizeiinspektion Verden/Osterholz rät in solchen Fällen, niemals auf die Forderungen der Täter einzugehen und auch keine Details zu finanziellen Verhältnissen preiszugeben. Die Polizei wird niemals um Geldbeträge bitten. Übergeben Sie in keinem Falle Geld an unbekannte Personen und lassen sie auch keine Unbekannten in Ihre Wohnung. Am Telefon sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen, sondern im Zweifel immer einfach auflegen.
Von angeblichen Amtspersonen sollte der Dienstausweis gefordert werden. Auch bei geringen Zweifeln sollte die Dienststelle angerufen werden, von der die angebliche Amtsperson kommen soll oder die 110 gewählt werden. Wichtig ist dabei, die Telefonnummer selbst herauszusuchen und keine Nummer zu wählen, die Unbekannten auszuhändigen. Auch ist es wichtig, das Gespräch wirklich zu beenden. Das heißt: Auflegen und die Telefonnummer der Polizei neu wählen. Ein gesundes Misstrauen ist kein Zeichen von Unhöflichkeit.
Wenn Sie von Telefonnummern auf Messenger-Diensten oder via SMS angeschrieben werden, die Sie nicht kennen und auch nicht eingespeichert haben, ist Vorsicht geboten. Das gleiche gilt für Anrufe von Personen oder Telefonnummern. Speichern Sie die Telefonnummern auf keinen Fall ein. Wenn sich Menschen in den Textnachrichten als Angehörige oder Bekannte ausgeben, sollte man das überprüfen. Kontaktieren Sie Ihre Angehörigen oder Bekannten über die Ihnen bekannte Nummer oder auch persönlich und fragen Sie, ob alles in Ordnung sei.
Besteht eine Kontovollmacht für Kinder oder andere enge Angehörige der Geschädigten, hat die Bank die Möglichkeit, sofort die hinterlegten Namen zu kontaktieren und den Sachverhalt vorzutragen. Eine Kontovollmacht sollte wohl überlegt sein und in jedem Falle mit Vertrauenspersonen besprochen werden!
Weiterhin ist es sinnvoll, die Familie oder sonst nahestehende Personen zu informieren und in jedem Fall Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Sarah Schlierkamp
Telefon: 04231/806-104