VBN-MOBILITÄTSGARANTIE

 
Bitte beachten Sie, dass die VBN-Mobilitätsgarantien für AllerBus ausschließlich für die Linienbusse der Verdener Verkehrsgesellschaft im Linienbündel Verden-Ost gelten. Die Linienbusse der Verden-Walsroder Eisenbahn GmbH im Landkreis Heidekreis fallen nicht unter die VBN-Mobilitätsgarantien.

 

Das Wichtigste in Kürze

Die ausführlichen Bedingungen der VBN-Mobilitätsgarantie sind hier zu finden.
 
Wer kann die VBN-Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen?
Nutzende einer Vielzahl von Einzel- und ZeitTickets des VBN-Tarifs.
 
Wann kann die VBN-Mobilitätsgarantie in Anspruch genommen werden?
Grundsätzlich bei Verspätung am Fahrtziel ab 21 Minuten, unabhängig davon, ob Sie eine Direktverbindung oder Umsteigeverbindung genutzt haben. Der Grund für die Verspätung ist unerheblich.
 
Wie viele Garantiefälle können beantragt werden?
Die Anzahl der Fälle pro Antragsteller:in ist auf maximal zwei pro Tag und zehn pro Monat begrenzt. Die Summe der Erstattungen ist auf den Wert des jeweiligen Einzel- beziehungsweise ZeitTickets begrenzt.
 
Wie hoch ist die Entschädigung?
Je nachdem, ob ein Einzel- oder ZeitTicket genutzt wurde und welches Ticket konkret, werden zwischen 1 Euro und 6 Euro ausgezahlt, in Einzelfällen auch mehr.
 
Werden Taxikosten erstattet?
In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit zur Erstattung von Taxikosten bis zu 25 Euro.
 
Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Der Antrag auf Entschädigung ist binnen 7 Tagen online an den VBN zu richten. Die Frist beginnt mit dem auf den Vorfall folgenden Tag.
 
Garantieausschluss
Die VBN-Mobilitätsgarantie ist eine freiwillige Leistung des VBN für seine Fahrgäste. Eine gesetzliche Verpflichtung, eine solche Garantie vorzusehen, besteht nicht. Der VBN behält sich das Recht vor, bei Missbrauch der Garantie Fahrgäste von einer Entschädigung auszuschließen.

 

Zum Online-Garantieformular geht es hier.